AGB Allgemein

RADWELL wird die Waren, Serviceleistungen, Reparaturen und Prüfungen (wie unten beschrieben) in Übereinstimmung mit diesen AGB bereitstellen.
ES WIRD FOLGENDES VEREINBART:
  • AUSLEGUNG
    • Definitionen
      • In diesen AGB werden die folgenden Definitionen angewendet:
      • RADWELL: heißt RADWELL International Germany GmbH, einschließlich Tochtergesellschaften oder aller Partner, wie im Artikel 15 ff. AktG (Deutsches Aktiengesetz) (in der jeweils geltenden Fassung) beschrieben, schließt aber alle Tochtergesellschaften oder Partnerunternehmen aus, die in den Vereinigten Staaten oder Kanada registriert sind.
      • Werktage: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder deutsche Feiertage), an denen Banken geöffnet haben.
      • Bedingungen: Die AGB gelten gemäß Ziffer 12.6 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
      • Bedingungsschlüssel: Die beschriebenen Produktbedingungen von RADWELL mit den folgenden Schlüsseln entsprechend den Angaben in Anhang I dieser Bestimmungen: NEW - Neuwar (autorisierter Vertriebspartner/Nicht-autorisierte Linie) SOP - Mit Originalverpackung (Neuwertig mit OVP) SAP - Radwell Umverpackung (Neuwertig ohne OVP) REM - Gebraucht (geprüft und gereinigt)
      • Vertrag: alle Verträge zwischen RADWELL und dem Kunden hinsichtlich der Warenversorgung und/oder Serviceleistungen und/oder Reparatur und/oder Überprüfung, die in Übereinstimmung mit diesen AGB erfolgen.
      • Kunden: die Person/das Einzelunternehmen, die Firma, das Unternehmen oder sonstige Organisationen, die bei RADWELL eine Bestellung aufgeben, wobei RADWELL keine Waren an Kunden verkauft.
      • Neuwaren oder fabrikneue Waren: Waren, die in der Originalverpackung des Herstellers angeboten werden. Die Beschreibung „gebrauchte Waren" wird für alle anderen Waren verwendet.
      • Höhere Gewalt: wird als Ereignis in Ziffer 12 beschrieben.
      • Waren: die Waren, einschließlich Neuwaren und gebrauchter Waren (oder Teilen hiervon), die in dem jeweiligen Auftrag oder der Auftragsbestätigung von RADWELL genannt oder anderweitig durch die beteiligten Parteien bestätigt wurden.
      • Auftrag: der Kundenauftrag für die Waren, Reparaturen oder Serviceleistungen.
      • Auftragsbestätigung: die Bestätigung des Auftrags von RADWELL
      • Serviceleistungen: Serviceleistungen am Werk von RADWELL oder seinen Auftragnehmern für die Kunden, wie in den folgenden Leistungsverzeichnissen aufgeführt. Reparaturen sind hiervon ausgeschlossen.
      • RADWELL-Materialien: wie in Ziffer 7.1 (g) beschrieben.
      • Reparaturen Reparaturen durchgeführt von RADWELL, wie in der Auftragsbestätigung spezifiziert
      • Reparaturen Reparaturen, die Kunden bei RADWELL in Auftrag gegeben haben, und denen RADWELL zum Zwecke der Reparatur zugestimmt hat.
      • Servicespezifikation die schriftliche Beschreibung oder Spezifikationen der Serviceleistungen von RADWELL am Kundenort.
      • Prüfungen Prüfungen und Reinigung von RADWELL von Ersatzteilen, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
  • VERTRAGSGRUNDLAGE
    • Diese Bestimmungen gelten für den Vertrag (und alle Warenverkäufe und / oder Bereitstellungen von Serviceleistungen und / oder Reparaturen und / oder Überprüfungen von RADWELL an den Kunden) mit Ausnahme von sonstigen sich widersprechenden Bestimmungen und/ oder Standard - Bestimmungen, die vom Kunden gefordert werden oder mit eingeschlossen werden sollen, oder die durch Handelsabkommen, Gepflogenheiten, Handlungsweisen in der Praxis üblich sind.
    • Der Kunden ist dafür verantwortlich, dass die Auftragsbedingungen vollständig und präzise sind.
    • Der Auftrag gilt als akzeptiert, wenn RADWELL den Auftrag bestätigt, wodurch zu diesem Zeitpunkt der Vertrag zustande kommt.
    • Hiermit wird in diesen AGB oder allen Aufträgen oder Auftragsbestätigungen ausdrücklich erklärt, dass Proben, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung von RADWELL und jegliche weitere Beschreibungen und Illustrationen in RADWELL - Katalogen oder Broschüren einzig und allein dazu verwendet werden, eine ungefähre Vorstellung der Waren und / oder Serviceleistungen und/ oder Reparaturen zu vermitteln.Sie sind nicht Teil des Vertrags und sind vertraglich nicht bindend.
    • Kostenvoranschläge von RADWELL gelten unter keinen Umständen als Angebot.
  • WAREN
    • Die Waren werden wie auf der Website von RADWELL beschrieben und gemäß der Bedingungsschlüssel angeboten.
    • RADWELL behält sich das Recht vor, die Bedingungsschlüssel aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen abzuändern.
    • Obwohl der Rechtsanspruch der Waren erst nach der Bezahlung geltend gemacht werden kann, trägt der Kunde ab der Lieferung die Verantwortung für seine Waren(siehe Ziffer 5).
    • Falls der Kostenvoranschlag Transportkosten enthält, wird RADWELL weder für den Verlust noch für den Schaden der Waren die Verantwortung übernehmen, es sei denn, der Verlust oder Schaden wurde dem Transportunternehmen und RADWELL innerhalb von 24 Stunden mündlich und innerhalb von fünf Tagen nach der Warenlieferung schriftlich gemeldet.
    • RADWELL wird als Agent des Kunden ggf.besondere Transportarten gemäß den Anforderungen und Kosten des Kunden auswählen. Dabei trägt RADWELL keinerlei Verantwortung oder Verpflichtung.
    • Sollte es aufgrund von Anweisungen oder fehlenden Anweisungen vonseiten des Kunden dazu kommen, dass RADWELL nicht in der Lage ist, Waren innerhalb von sieben Tagen, nachdem die Benachrichtigung bezüglich der Lieferung versandt wurde, auszuliefern, werden die Waren als ausgeliefert angesehen und RADWELL wird die Versicherung und Lagerung dieser Waren im eigenen Betrieb im Auftrag des Kunden arrangieren. Des Weiteren wird der Kunde RADWELL für die Versicherungs - und Lagerkosten ausreichend vergüten.Die Waren werden in Rechnung gestellt und der Kunde muss diese gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen zahlen.
    • RADWELL ist nicht für Ausfuhrliegegebühren und/ oder Zollgebühren oder zusätzliche Kosten aufgrund von Verzögerungen bei der Entladung verantwortlich.
    • Bei angegebenen Liefertagen handelt es sich stets um Schätzungen, es sei denn, Liefertage wurden von den Vertragsparteien festgesetzt. Die Zeitangabe bei Lieferungen wird nur bei genauer Abmachung zwischen den beteiligten Vertragsparteien festgesetzt. RADWELL übernimmt bei Verzögerungen bezüglich der Warenlieferung aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von fehlenden adäquaten Lieferanweisungen oder sonstigen Anweisungen, die für die Warenversorgung wichtig sind, oder sonstigen Ereignissen, die eine Verzögerung der Warenlieferung innerhalb von vier Monaten nach der abgemachten geschätzten Lieferzeit verursachen, keine Haftung.
    • Sollte RADWELL die Waren nicht liefern können, wird die Haftung auf die Kosten und Ausgaben beschränkt, die dem Kunden durch den Warenersatz entstanden sind. Die Waren müssen der Originalware in der Beschreibung entsprechen und von gleicher Qualität sein und auf dem günstigsten verfügbaren Markt erworben werden, abzüglich des Warenpreises.
    • Waren, die von RADWELL angeboten werden, können neu aber wiederverpackt oder gebraucht sein.Die Warenmerkmale werden in den Produktcodes angezeigt, die neben den Waren auf der Website zu finden sind. RADWELL garantiert nicht, dass es sich bei allen Waren um Neuwaren handelt, es sei denn, die Waren wurden in der entsprechenden Auftragsbestätigung als „Neuware" angegeben.
  • GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR WAREN UND REPARATUREN(„Mängelhaftung")
    • Verpflichtung, RADWELL bei Defekten zu benachrichtigen, § 377 HGB
      • Nach Lieferung der Ware muss der Kunde die Waren genauestens untersuchen und RADWELL sofort(mindestens innerhalb fünf Werktagen) nach der Lieferung benachrichtigen(§ 377(1), (2) HGB).Im Falle einer Nichteinhaltung vonseiten des Kunden wird die gesetzliche Gewährleistung, wie in Ziffer 4.2 beschrieben, hinfällig.
      • Sollten die Waren zu einem späteren Zeitpunkt Schäden aufweisen(versteckte Mängel), muss der Kunde RADWELL sofort(innerhalb von 5 Tagen) nach Entdeckung der Schäden benachrichtigen.Im Falle einer Nichteinhaltung vonseiten des Kunden wird die gesetzliche Gewährleistung, wie in Ziffer 4.2 beschrieben, hinfällig(§ 377(2), (3)).
      • RADWELL gewährleistet gemäß § 434 ff.BGB, dass die Waren über einen Zeitraum von 24 Monaten ab Liefertermin keine Mängel aufzeigen werden.
      • RADWELL gewährleistest, dass ab der Abnahme der vorgenommenen Arbeiten alle Reparaturen über einen Zeitraum von 12 Monaten der Beschreibung entsprechen und / oder gemäß den Reparaturleistungen funktionstüchtig sein werden.
    • Die Verjährungsfrist von 12 Monaten gemäß Ziffer 4.2.gilt nicht
      • im Falle von Personenschäden, die zum Tod oder zu Verletzungen führen, und die durch Fahrlässigkeit von RADWELL oder seine Agenten(„Erfüllungsgehilfen”) verursacht wurden
      • für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von RADWELL und seinen Agenten(„Erfüllungsgehilfen”) verursacht wurden, und
      • hinsichtlich RADWELLs Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungen.Die Länge der Garantie, wie in 4.2 und 4.3 beschrieben, wird, wo zutreffend, als „Gewährleistungsfrist" bezeichnet
    • Gemäß Ziffer 4.1 und 4.5 trifft Folgendes zu:
      • Der Kunde wird RADWELL während der Gewährleistungsfrist schriftlich mitteilen, sollten einige oder alle Waren oder Reparaturen nicht mit der Gewährleistungsfrist, wie in Ziffer 4.2 beschrieben, übereinstimmen, und
      • RADWELL erhält die Möglichkeit, die Waren ausreichend zu begutachten; und RADWELL kann wahlweise (i)die beschädigten Waren oder Reparaturarbeiten austauschen oder reparieren oder(ii) die Kosten für die Warenkomponente oder Reparaturarbeiten, die Defekte aufwiesen, zurückerstatten.
    • RADWELL übernimmt für den Ausfall der Waren oder Reparaturarbeiten, wie in Ziffer 4.2 der Gewährleistungsvereinbarung beschrieben, für die folgenden Fälle keine Haftung:
      • der Kunde und / oder Endnutzer und / oder Installateur hat es versäumt, RADWELLS mündliche oder schriftliche Anweisungen bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Anwendung und Wartung der Waren und / oder Reparaturarbeiten zu befolgen, und der Defekt wurde aufgrund der Nichtbeachtung verursacht;
      • Der Kunde und / oder Installateur modifiziert oder repariert diese Waren oder Reparaturarbeiten ohne schriftliche Zustimmung von RADWELL und der Defekt wurde aufgrund der Nichtbeachtung verursacht; oder
      • der Defekt wurde aufgrund von üblichen Abnutzungen, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit oder regelwidriger Lagerung oder Arbeitsbedingungen verursacht.
  • EIGENTUM UND RISIKO
    • Das Risiko der Waren geht ab dem Lieferzeitpunkt auf den Kunden über.
    • Eigentumsrechte an den Waren gehen unter folgenden Umständen an den Kunden über:
      • RADWELL erhält die vollständige Zahlungssumme(bar oder verfügbare Mittel) für die Waren und sonstigen Waren, die RADWELL dem Kunden geliefert hat und für die Zahlungsforderungen anstehen. Nach der Zahlung der entsprechenden Summe wird das Eigentumsrecht übertragen; es sei denn
      • (sollte es sich bei dem Kunden um einen Handelskaufmann handeln, der die Waren im normalen Handelsverkehr wiederverkauft); in diesem Fall wird das Eigentumsrecht an den Kunden, wie in Ziffer 5.4 beschrieben, übertragen.
    • Bevor das Eigentumsrecht an den Kunden übertragen werden kann, wird dem Kunden Folgendes auferlegt:
      • die Waren müssen separat von anderen Waren, die der Kunde besitzt, gelagert werden, sodass sie schnell als Eigentum von RADWELL identifiziert werden können;
      • es dürfen keine Kennzeichen zur Identifizierung oder Verpackungen der Waren bzw.bezüglich der Waren entfernt, entstellt oder verändert werden.
      • die Waren müssen in einem zufriedenstellenden Zustand gelagert und gegen alle Risiken zum Gesamtpreis ab Lieferdatum versichert werden;
      • RADWELL muss sofort benachrichtigt werden, sollte ein Vorfall nach Ziffer 9.2 eintreten, und
      • RADWELL kann diese Informationen über die Waren von Zeit zu Zeit einfordern.
    • Gemäß Ziffer 5.5 kann der Kunde die Waren während des üblichen Geschäftsverlaufs(unter keinen anderen Umständen) verkaufen oder verwenden, bevor RADWELL die Zahlung für die Waren erhalten hat.In diesem Fall tritt der Kunde seine Forderungen für die Waren über den Einkaufspreis an RADWELL ab(§ 398 BGB).RADWELL ermächtigt den Kunden widerruflich, die an RADWELL abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen(„Verlängerter Eigentumsvorbehalt”).
    • Sollten dem Kunden oder, wie in Ziffer 5.4 beschrieben, dem Käufer des Kunden Vorkommnisse widerfahren, wie in Ziffer 9.2.aufgeführt, bevor diesem die Eigentumsrechte über die Waren überschrieben werden konnten, kann RADWELL ohne Limitierung anderer Rechte oder zur Verfügung stehender Rechtsmittel ggf.Folgendes fordern:
      • die Befugnis des Kunden, die Waren wiederzuverkaufen oder diese während des normalen Geschäftsverlaufs zu benutzen; und
      • RADWELL kann ggf.:
      • den Kunden auffordern, alle Waren, die sich in seinem Besitz befinden und die nicht verkauft wurden oder unabänderlich in ein anderes Produkt eingearbeitet wurden, auszuhändigen; und
      • falls der Kunde diesem nicht nachkommt, Zugang (gemäß Zustimmung des Kunden und / oder des Drittunternehmens) zu dem Warenlager des Kunden oder Drittunternehmens einfordern, um die Waren wiederzuerlangen.
  • GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN
    • Die Gewährleistungen von Dienstleistungen werden gemäß den Bestimmungen von Ziffer 10 bereitgestellt.
    • RADWELL wird dem Kunden Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Dienstleistungsspezifikationen bereitstellen.
    • Im Übrigen gelten alle von RADWELL angegebene Liefer-oder Leistungsfristen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als Schätzung und sind unverbindlich.RADWELL übernimmt keinerlei Haftung im Falle von Verspätungen bezüglich der Liefer - oder Leistungsfristen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
    • RADWELL behält sich das Recht vor, Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die zur Einhaltung der geltenden Rechte oder Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, oder die sich im Wesentlichen nicht auf die Art oder Qualität der Dienstleistungen auswirken. RADWELL muss den Kunden in diesem Fall in Kenntnis setzen.
    • RADWELL garantiert, dass die Dienstleistungen mit den angegebenen Beschreibungen übereinstimmen.
  • VERBINDLICHKEIT DES KUNDEN
    • Der Kunde sollte:
      • sicherstellen, dass die Auftragsbedingungen vollständig und akkurat sind;
      • mit RADWELL in allen Angelegenheiten bezüglich der Dienstleistungen zusammenarbeiten;
      • RADWELL, seinen Mitarbeitern, Agenten, Beratern und Subunternehmen wie verlangt Zugang zu dem Standort des Kunden, den Büros und sonstigen Bereichen gewähren, um die Dienstleistungen ausführen zu können;
      • RADWELL wie verlangt mit Informationen und Materialien auszustatten, um die Dienstleistungen ausführen zu können, und sicherstellen, dass die Informationen im Wesentlichen präzise und korrekt sind;
      • den Standort und / oder die Bereiche (falls diese sich nicht im Besitz von RADWELL sind oder von RADWELL belegt wurden), an bzw. in denen die Dienstleistungen vorgenommen werden, von dem Kunden grundlegend zur Ausführung der Dienstleistung vorbereitet werden und alle relevanten Artikel und Elemente, auf die sich diese Dienstleistungen beziehen, grundlegend vorbereitet werden, sodass die Dienstleistungen pünktlich und ohne Verzögerungen und ohne weitere Vorbereitungen, die von RADWELL weder genehmigt noch bezahlt werden, beginnen können;
      • alle notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen erhalten, die ggf.für diese Dienstleistungen erforderlich sind und vor dem Zeitpunkt der durchzuführenden Dienstleistungen vorhanden sein müssen, und;
      • alle Materialien, Betriebsmittel, Dokumente und sonstiges Eigentum von RADWELL(RADWELL Materialien) am Standort des Kunden und unter der Kontrolle des Kunden an einem sicheren Ort unter eigenem Risiko aufbewahren und verwalten. Die Materialien von RADWELL müssen in gutem Zustand aufbewahrt werden, bis diese an RADWELL zurückgeliefert werden.Materialien von RADWELL dürfen weder entsorgt noch auf andere Weise, als auf die in den schriftlichen Anweisungen und Ermächtigungen von RADWELL genannten Weisen, angewandt werden.
    • Sollte RADWELLs Leistungserfüllung bezüglich der Dienstleistungen, Waren oder Reparaturarbeiten durch etwaiges Handeln bzw. etwaiger Unterlassung des Kunden verhindert oder verzögert werden, oder aufgrund von Nichterfüllung der relevanten Verpflichtungen nicht zustande kommen(Verzug durch den Kunden):
      • RADWELL steht unbeschadet seiner anderen Rechte oder Rechtsmittel das Recht zu, die Erbringung der Serviceleistungen und / oder die weitere Lieferung der Waren einzustellen, bis der Kunde den Verzug durch den Kunden geheilt hat.RADWELL ist von der Erfüllung sämtlicher Pflichten in dem Ausmaß befreit, indem dem Unternehmen die Erfüllung der Verpflichtungen infolge des Verzugs des Kunden unmöglich gemacht oder diese verzögert wird.
      • RADWELL haftet dem Kunden gegenüber nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass RADWELL seine Verpflichtungen direkt oder indirekt infolge eines Verzugs des Kunden nicht oder nur verspätet erfüllt; und
      • der Kunde hat RADWELL auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten oder Verluste zu erstatten, die RADWELL direkt oder indirekt infolge des Verzugs des Kunden entstehen.
  • GEBÜHREN UND ZAHLUNG
    • Der Preis der Waren und / oder Reparaturen und/ oder Serviceleistungen und/ oder Prüfungen ist der in der Auftragsbestätigung festgelegte Preis.
    • Der Preis versteht sich ohne MwSt. (siehe Ziffer 8.8 unten) und ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern RADWELL nicht schriftlich einer anderen Vorgehensweise zustimmt.
    • RADWELL ist bei Fehlen eines Auftrags oder einer Auftragsbestätigung, aus der der Preis der Reparaturen hervorgeht, berechtigt, einen unter Anbetracht aller Umstände angemessenen Betrag in Rechnung zu stellen, der dem entspricht, auf den sich ein williger Käufer und Verkäufer von Reparaturdiensten normalerweise einigen würden.
      • Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die über die bestellten Arbeiten hinausgehen, ist RADWELL berechtigt, zusätzliche Beträge und einen fairen Preis in Einklang mit den üblichen Sätzen von RADWELL in Rechnung zu stellen.Auf ähnliche Weise ist RADWELL berechtigt, zusätzliche Beträge auf anteiliger Basis in Rechnung zu stellen, wenn die Arbeiten länger dauern, als dies von RADWELL vorausgesehen wurde oder sich aus anderen Gründen als solchen verzögern, die allein in der Verantwortung von RADWELL liegen.
      • RADWELL ist berechtigt, dem Kunden alle Kosten in Rechnung stehen, die angemessenerweise durch die Beauftragung von Personen im Zusammenhang mit den Serviceleistungen anfallen. Dies schließt insbesondere Reise-, Hotelkosten, Verpflegung und alle damit verbundenen Kosten sowie die Kosten der von Dritten erbrachten Leistungen ein, die RADWELL im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen in Auftrag gegeben hat.Auch die Kosten verwendeter Materialien sind vom Kunden zu erstatten.
    • RADWELL behält sich folgende Rechte vor:
      • den Preis der Waren oder Reparaturen oder Serviceleistungen vor Lieferung durch Mitteilung gegenüber dem Kunden zu erhöhen, um einer Erhöhung der Kosten der Waren oder Reparaturen oder Serviceleistungen bei RADWELL gerecht zu werden, die auf Folgendem beruht:
      • Faktoren außerhalb der Kontrolle von RADWELL (einschließlich Wechselkursschwankungen und Erhöhungen der Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Kosten für Arbeit, Materialien und andere Herstellungskosten);
      • auf Anforderung des Kunden geänderten Lieferdaten, Liefermengen oder Arten der bestellten Waren oder Reparaturen oder Serviceleistungen oder den Bedingungsschlüssel oder die Servicespezifikationen zu ändern, oder
      • einer durch Anweisungen des Kunden oder durch ein Versäumnis des Kunden verursachten Verzögerung bei der Übermittlung angemessener oder zutreffender Informationen oder Anweisungen an RADWELL.
    • Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen gilt, dass wenn RADWELL in dringenden Fällen die Arbeit vor dem Eingang eines Auftrags und/ oder vor Bereitstellung einer Auftragsbestätigung beginnen soll, RADWELL berechtigt ist, einen solchen dringenden Auftrag nur dann anzunehmen, wenn und soweit der Kunde sich bereiterklärt, einen angemessenen Preis für diese Arbeit zu bezahlen.Dies bezieht sich insbesondere auf Vorarbeiten, die Bereitstellung von Kostenvoranschlägen und die Frachtkosten.
    • Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt RADWELL dem Kunden Waren zum Zeitpunkt der erfolgten Lieferung der Waren oder Reparaturen oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach in Rechnung.In Bezug auf Serviceleistungen ist RADWELL berechtigt, dem Kunden wöchentlich für die vergangene Woche eine Rechnung auszustellen, und zwar mit dem Wert der vorgenommenen Arbeiten, der nach dem alleinigen Ermessen von RADWELL auf vernünftige Weise festgelegt wird, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
    • Der Kunde hat die von RADWELL vorgelegten Rechnungen wie folgt zu bezahlen:
      • Zum Ende des Monats, der dem Monat des Versands der Rechnung folgt; und
      • in vollem Umfang und in frei verfügbaren Mitteln per Überweisung auf das Bankkonto, das RADWELL dem Kunden schriftlich mitteilt.
    • Der Preis der Waren, Reparaturen und / oder Serviceleistungen versteht sich ausschließlich Mehrwertsteuer(MwSt.).Nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von RADWELL hat der Kunde die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge in der Höhe zu zahlen, wie sie bei der Lieferung der Waren und / oder Erbringung der Reparaturen und/ oder Serviceleistungen anfallen.
    • If the Customer fails to make any payment due to RADWELL under the Contract by the due date for payment, then the Customer shall pay interest on the overdue amount at the rate of 5% per annum above the Bank of England's base rate from time to time. Such interest shall accrue on a daily basis from the due date until actual payment of the overdue amount, whether before or after judgment. The Customer shall pay the interest together with the overdue amount.
      • The Customer shall pay all amounts due under the Contract in full without any set-off, counterclaim, deduction or withholding (except for any deduction or withholding required by law).
      • RETURNS POLICY
    • Wenn der Kunde nach dem Vertrag fällige Zahlungen nicht bis zum Fälligkeitsdatum an RADWELL gezahlt hat, hat der Kunde für den überfälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird. Diese Zinsen werden auf Tagesbasis ab dem Datum der Fälligkeit und bis zur vollständigen tatsächlichen Bezahlung des überfälligen Betrags berechnet. Die Zinsen hat der Kunde zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen. Der Kunde hat alle fälligen Beträge in vollem Umfang zu zahlen. Ihm steht kein Recht auf die Geltendmachung von Aufrechnung, Gegenansprüchen, Abzügen oder Einbehalten zu. Eine Ausnahme gilt nur für die gesetzlich erforderlichen Abzüge oder Einbehalte oder die Aufrechnung mit unbestrittenen, gerichtlich zuerkannten oder entscheidungsbereiten Ansprüchen.
    • RÜCKNAHMEBEDINGUNGEN
    • Für irrtümlich bestellte Waren gilt bei RADWELL eine Rücknahmerichtlinie, die in Ziffer 8.11 näher beschrieben ist.Diese Rücknahmerichtlinie gilt nicht für Waren, die RADWELL nicht routinemäßig auf Lager hält.
    • Wenn ein Kunde die Waren aus einem Grund als einem Verschulden von RADWELL(ein solches Verschulden liegt etwa bei der Lieferung mangelhafter Waren vor) zurückgeben möchte, kann RADWELL nach seinem ausschließlichen eigenen Ermessen eine Rückerstattung von bis zu 75 % des Kaufpreises abzüglich der Kosten anbieten, die RADWELL durch die ursprüngliche Lieferung und die Rücksendung entstanden sind.Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Waren RADWELL in einem Zustand zurückgegeben werden, der es RADWELL erlaubt, sie zumindest für denselben Preis wieder zu verkaufen, zu dem sie an den Kunden verkauft wurden.Voraussetzung ist dabei insbesondere, ohne Beschränkung darauf, dass die Verpackung der Waren nicht geöffnet wurde.Eine Rückerstattung nach Ermessen erfolgt weiterhin nur dann, wenn der Kunde die Waren innerhalb von fünf Tagen nach deren Empfang zurücksendet.
  • WIDERRUF, KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG
    • RADWELL ist berechtigt, den Kaufvertrag oder den Vertrag über Reparaturen oder Serviceleistungen fristlos durch schriftliche Kündigungserklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, wenn beim Kunden eines der unter Ziffer 9.2 aufgeführten Ereignisse vorliegt.
    • Für die Zwecke der Ziffer 9.1 sind die maßgeblichen Vorfälle die folgenden:
      • Der Kunde setzt die Bezahlung seiner Schulden aus oder droht mit der Aussetzung oder ist nicht in der Lage, fällige Schulden zu bezahlen oder räumt seine Zahlungsunfähigkeit ein oder es wird das Insolvenzverfahren nach § 17, 18 oder 19 der deutschen Insolvenzordnung eröffnet;
      • Es tritt ein anderes Ereignis ein oder es wird in Bezug auf den Kunden in einem Rechtssystem, dem er unterliegt, ein anderes Verfahren eingeleitet, das eine Wirkung hat, die der gleichwertig oder ähnlich ist, die die in Ziffer 9.2(a) oben genannten Ereignisse haben;
      • Der Kunde stellt einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit vorübergehend oder auf Dauer ein oder droht damit;
      • Die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich in einem solchen Ausmaß, dass die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag angemessen nachzukommen, nach Meinung von RADWELL gefährdet ist und
      • (Im Fall einer natürlichen Person) der Kunde stirbt oder ist infolge von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit (geistiger oder körperlicher Art) nicht in der Lage, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern oder wird nach einer Gesetzgebung zu geistiger Gesundheit zu einem Patienten erklärt.
    • Unbeschadet seiner sonstiger Rechte oder Rechtsmittel ist RADWELL berechtigt, die Lieferung der Waren und / oder Bereitstellung der Reparaturen und/ oder Serviceleistungen nach diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und RADWELL auszusetzen, wenn beim Kunden eines der unter Ziffer 9.2(a) bis(e) aufgeführten Ereignisse vorliegt oder RADWELL nach vernünftiger Erwägung zu dem Schluss kommt, dass ein solches Ereignis eintreten wird oder wenn der Kunde fällige und RADWELL geschuldete Beträge nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt. RADWELL haftet dem Kunden gegenüber bei einer nach dieser Ziffer ordnungsgemäß ausgeübten Aussetzung nicht.
    • Bei Beendigung eines Vertrages über Reparaturen oder Serviceleistungen, ganz gleich aus welchem Grund, hat der Kunde RADWELL sofort alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen nebst Zinsen zu bezahlen.
    • Eine Beendigung des Vertrags, ganz gleich aus welchem Grund, lässt die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Haftung der Parteien unberührt, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits entstanden sind.
    • Die Bestimmungen, die entweder ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung des Vertrags überleben sollen, bleiben auch danach in vollem Umfang gültig und wirksam.
  • HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    • Keine Bestimmung in diesem Vertrag schließt die Haftung von RADWELL für Folgendes ein oder schließt sie aus:
      • im Falle von Personenschäden, die zum Tod oder zu Verletzungen führen, und die durch Fahrlässigkeit von RADWELL oder seine Agenten („Erfüllungsgehilfen”) verursacht wurden
      • für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von RADWELL und seinen Agenten („Erfüllungsgehilfen”) verursacht wurden, und
      • hinsichtlich RADWELLs Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungen.
    • RADWELL haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung von RADWELL für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den Schaden beschränkt, der für Verträge solcher Art typisch und vernünftigerweise vorhersehbar ist. Zusätzlich zur oben genannten Regelung ist die Haftung von RADWELL für Sach-und Vermögensschäden im Fall von Fahrlässigkeit in der Höhe auf den Betrag von 250.000 EUR beschränkt.
    • Soweit dies in den Installationsanweisungen von RADWELL für ein Produkt so festgehalten ist, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Aufzeichnung des Standortes der Installation der von RADWELL gelieferten Waren. RADWELL übernimmt keine Haftung für zusätzliche Verluste oder Kosten, die dem Kunden oder seinen Kunden infolge des Versäumnisses entstehen, den genauen Standort der Installation jedes einzelnen Gegenstands aufzuzeichnen.
  • HÖHERE GEWALT
    • Keine Partei haftet für die andere wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf einem Vorfall höherer Gewalt beruht.Unter Vorfälle höherer Gewalt fällt jedes Ereignis, das sich einer angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei entzieht und seiner Natur nach nicht vorhersehbar ist oder, falls das Ereignis vorhersehbar war, sein Eintritt unvermeidlich war. Darunter fallen Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob es sich dabei um die Mitarbeiter der Partei oder Dritter handelt), Ausfall von Strom - oder Verkehrsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Störungen durch zivile oder militärische Einrichtungen, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, latente Mängel in deinem Bestandteil oder Produkt, die vor Fertigung oder Lieferung nicht durch Überprüfungen feststellbar waren, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Überschallknall, Explosionen, Zusammenbruch von Bauwerken, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verlust auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme ungünstige Wetterbedingungen oder Verzug der Lieferanten oder Subunternehmer von RADWELL.
  • ALLGEMEIN
    • Abtretung und andere Geschäfte
      • RADWELL ist berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise jederzeit abzutreten, zu übertragen, zu belasten, zu liquidieren, per Untervertrag weiterzugeben oder mit diesen auf jede beliebige Weise umzugehen.
      • Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten nach diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RADWELL ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, zu belasten, zu liquidieren, per Untervertrag weiterzugeben, in Treuhänderschaft zu geben oder auf eine andere Weise damit zu verfahren.
    • Mitteilungen
      • Eine Mitteilung oder andere Nachricht an eine Partei nach oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Firmensitz der Partei(wenn es sich dabei um ein Unternehmen handelt) oder an den Hauptgeschäftssitz(in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die diese Partei der anderen Partei schriftlich mitgeteilt hat.Die schriftliche Mitteilung der Anschrift muss dabei den in dieser Ziffer niedergelegten Voraussetzungen entsprechen.Mitteilungen und Nachrichten sind persönlich zu übergeben, per Post oder einem anderen Übernachtservice oder per Kurierdienst zu übermitteln.
      • Eine Mitteilung oder andere Nachricht gilt als empfangen: Bei persönlicher Übergabe dann, wenn sie an der Anschrift hinterlassen wird, auf die in Ziffer 12.2(a) Bezug genommen wird; bei der Übersendung per Post oder mit einem anderen Übernachtservice um 9:00 Uhr morgens am zweiten Werktage nach der Aufgabe und bei der Übersendung per Kurierdienst an dem Datum und zu der Zeit, zu dem die Empfangsbestätigung des Kurierdienstes unterschrieben wurde.
      • Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht für die Zustellung von Schriftsätzen oder anderen Dokumenten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens.Für die Zwecke dieser Ziffer erfüllen E - Mails nicht die erforderliche Schriftform. Zur Vermeidung von Zweifeln sei klargestellt, dass die Übermittlung einer Mitteilung nach diesem Vertrag per E - Mail keinen wirksamen Empfang dieser Nachricht auslösen kann.
    • Salvatorische Klausel
      • Sollte eine Bestimmung oder eine Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar sein oder werden, ist sie als in dem Mindestmaß geändert zu betrachten, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen.Wenn eine derartige Änderung nicht möglich ist, ist die entsprechende Bestimmung oder Teilbestimmung als gelöscht zu betrachten. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung nach dieser Ziffer hat auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags keinerlei Einfluss.
      • Wenn eine Partei die andere über die Möglichkeit informiert, dass eine Bestimmung oder eine Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar ist, haben die Parteien in gutem Glauben über eine Änderung der Bestimmung zu verhandeln.Das Ziel ist dabei, dass die Bestimmung in ihrer geänderten Form gültig, rechtmäßig und durchsetzbar ist und den angestrebten kommerziellen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erreicht.
    • Verzicht
      Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel nach diesem Vertrag oder dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt. Ein Verzicht auf Ansprüche im Fall des Verzugs oder eines Verstoßes gegen die Vertragsbestimmungen gilt nicht als Verzicht für weitere Verzugsfälle oder Verstöße.Das Versäumnis einer Partei, ihre Rechte oder Rechtsmittel auszuüben, die ihr nach diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zustehen, oder eine verzögerte Ausübung stellen keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar. Die Nichtgeltendmachung oder verzögerte Geltendmachung von Rechten oder Rechtsmitteln aus diesem Vertrag oder nach dem Gesetz beschränkt oder verhindert dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel der Partei nicht.Keine einzelne oder anteilige Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
    • Rechte von Drittparteien
      Keine Person, die nicht Partei des Vertrags ist, hat das Recht, die Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
    • Vertragsänderungen
      KÄnderungen des Vertrags, einschließlich seiner Ergänzung durch zusätzliche Bedingungen und Bestimmungen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und das entsprechende schriftliche Dokument von RADWELL unterzeichnet wurde.
    • RGeltendes Recht
      Der Vertrag und alle daraus oder in Zusammenhang damit entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich nichtvertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Zusammenhang damit auszulegen.Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN - Kaufrecht) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Gerichtsstand
      Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dem Vertragsgegenstand oder dem Vertragsschluss den ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte von Köln, Deutschland.Dies umfasst auch nichtvertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche.
  • Datenschutz und internationaler Datentransfer
    • Wo Ihre Daten verarbeitet und gespeichert werden
      Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns oberste Priorität. Wir treffen daher entsprechende Schutzvorkehrungen, um zu gewährleisten, dass Ihre Daten bei uns so so sicher wie möglich sind. Dies umfasst alle Phasen der Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben sollten.
    • Hinweis
      Ihre persönlichen Daten, wie z.B. Daten zur Bearbeitung von Kundenaufträgen und Google Analytics können in ein anderes Land außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) übermittelt werden, einschließlich der Vereinigten Staaten. Durch die Nutzung unserer Website, die Anfrage von Artikeln oder einer Bestellung, erklären Sie sich mit der Übermittlung Ihrer Daten außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) einschließlich der Vereinigten Staaten einverstanden.
  • Sanctions and Export Control Laws and Regulations
    • You (Customer) hereby undertake and agree to comply with all U.S. and non-U.S. sanctions and export control laws and regulations applicable to your handling, use, sale, export, reexport, and/or retransfer of the items supplied hereunder, including, without limitation, the economic sanctions regulations administered by the U.S. Department of the Treasury’s Office of Foreign Assets Control ("OFAC"), the Export Administration Regulations ("EAR") administered by the U.S. Department of Commerce’s Bureau of Industry and Security ("BIS"), the EU Dual-Use Regulation, the UK Export Control Order 2008 as amended, and any similar laws and regulations of any other jurisdiction (collectively, "Trade Control Laws"). You agree to provide Seller with all information, documentation, and certifications requested by Seller to comply with and verify compliance with applicable Trade Control Laws (collectively, "Export Control Information"). You hereby represent, warrant and covenant that all such Export Control Information is accurate, complete, and up to date.
    • You shall not, without obtaining any prior authorization from applicable governmental authorities required by applicable Trade Control Laws, directly or indirectly, sell, export, reexport, transfer, divert, or otherwise dispose of any items supplied hereunder to any country, territory, entity, or person prohibited by applicable Trade Control Laws, including, for the avoidance of doubt, (i) any country or territory subject to comprehensive, government-wide, or broad sectoral sanctions (currently consisting of Belarus, Cuba, Iran, North Korea, Russia, Syria, Venezuela, and the Crimea, Donetsk, Kherson, Luhansk, and Zaporizhzhia regions of Ukraine) (together, "Sanctioned Countries"), (ii) any individual or entity designated the OFAC List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons or the BIS Entity List, Denied Persons List, Unverified List, or Military End-User List, or (iii) any entity owned 50% or greater, or otherwise controlled by, the persons described in (ii) (such persons in (ii) and (iii), together, "Sanctioned Persons").
    • You hereby represent and warrant that you are not (a) an individual or entity located, organized, headquartered, or resident in a Sanctioned Country, (b) a Sanctioned Person, or (c) acting for or on behalf of a person described in (a) or (b).
    • Any agreement between you and any of your customers relating to any items supplied hereunder shall require such customers to abide by Trade Control Laws and to provide assurances to that effect to Seller upon Seller’s request.
    • You hereby agree to indemnify and hold harmless from any and all claims, injuries, damages, losses, or penalties that may result from Buyer’s violation of Trade Control Laws or the terms of this agreement with respect to Buyer’s handling, use, sale, export, reexport, and/or retransfer of the items supplied hereunder.
Anhang I: Bedingungsschlüssel:

Beschreibung der Produktzustände

Neu

NEW
Neuware (autorisierter Vertriebspartner/Nicht-autorisierte Linie)
 
Neuware sind Artikel, die neu sind und über unser zuverlässiges Lieferantennetzwerk bezogen werden.
  • Umfasst Artikel, die über Vertriebspartnerschaften oder direkt vom OEM bezogen werden.
  • Umfasst auch Artikel, die nicht direkt von autorisierten OEM oder Vertriebspartnerschaften stammen, sondern z.B. von einem Distributor oder einem anderen vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen wurden.
  • Wurde noch nie in Betrieb genommen oder in einer Fertigungsumgebung eingesetzt.
  • Umfasst etwaige Zubehörteile, die bei Neuware im Lieferumfang enthalten sind.
  • Der Artikel wird in der Originalverpackung mit Anleitungen geliefert, falls dies vom OEM vorgesehen ist.
  • Es ist möglich, dass die Verpackung mit dem Originalsiegel des Herstellers versehen ist oder auch nicht.
  • Umfasst nicht unbedingt die Garantie des Originalherstellers. Wenn die Garantie des Originalherstellers nicht zutrifft, gilt die Radwell-Standardgarantie von zwei Jahren.
  • Schließt unbenutzte Allen Bradley Artikel aus – siehe Bedingungen "Neuwertig mit OVP" und "Neuwertig ohne OVP".

Überbestände

SOP
Neuwertiger Artikel mit Originalverpackung
 
Überschussware mit Originalverpackung in neuwertigem Zustand, die von unabhängigen Quellen z.B. aus Lagerauflösungen und/oder Anlagendemontagen stammt.
  • Wurde nicht dauerhaft in einer Fertigungsumgebung verwendet, kann aber zu Testzwecken in Betrieb genommen worden sein.
  • Keine optischen Gebrauchsspuren oder Beschädigungen.
  • ggf. mit Originalverpackung
  • Das Originalsiegel des Herstellers kann auf der Verpackung angebracht sein, muss aber nicht.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • Umfasst i. d. R. alle Zubehörteile, die als Neuware mitgeliefert werden; diese Zubehörteile müssen jedoch nicht unbedingt im Lieferumfang enthalten sein.
  • Eine eventuelle Bedienungsanleitung, die bei Neuwaren zum Lieferumfang gehört, kann, muss aber nicht enthalten sein.
  • Bei dem Artikel kann es sich um ein älteres Produktionsdatum oder um eine ältere Serie handeln als die, die direkt ab Werk oder von autorisierten Händlern erhältlich ist;
  • Der Artikel kann je nach Herkunftsland und Sprache auf der Verpackung variieren.
  • Die Verpackung kann beschädigt oder verschlissen sein.
SAP
Neuwertig ohne Originalverpackung
 
Überschussware ohne Originalverpackung in neuwertigem Zustand, die von unabhängigen Quellen z.B. aus Lagerauflösungen und/oder Anlagendemontagen stammt.
  • Wurde nicht dauerhaft in einer Fertigungsumgebung verwendet, kann aber zu Testzwecken in Betrieb genommen worden sein.
  • Der Artikel kann geringe oberflächliche Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine größeren Abnutzungserscheinungen oder Defekte am Gehäuse.
  • Die OVP ist in der Regel nicht vorhanden, der Artikel wird in einer Radwell-Umverpackung geliefert.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • Bei dem Artikel kann es sich um ein älteres Produktionsdatum oder um eine ältere Serie handeln als die, die direkt ab Werk oder von autorisierten Händlern erhältlich ist;
  • Der Artikel kann je nach Herkunftsland und Sprache auf der Verpackung variieren.
  • Das Produkt kann eine Kennzeichnung oder handschriftlichen Vermerk auf der Verpackung tragen, die nicht von dem Hersteller des Arikels stammt.
REM
Gebraucht (geprüft und gereinigt)
 
Es handelt sich um einen gebrauchten Artikel, der bereits benutzt wurde und Gebrauchsspuren sowie kosmetische Mängel aufweist. Sie erhalten von uns nur geprüfte Artikel. Die Prüfung erfolgt auf unseren hauseigenen Prüf- und Testständen.
  • Wurde wahrscheinlich bereits in einer Fertigungsumgebung verwendet.
  • Die OVP ist in der Regel nicht vorhanden, der Artikel wird in einer Radwell-Umverpackung geliefert.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden

Condition Codes for Rockwell Allen Bradley

SOP
Mit Originalverpackung (Neuwertig mit OVP)
 
Überschussware mit Originalverpackung in neuwertigem Zustand, die von unabhängigen Quellen z.B. aus Lagerauflösungen und/oder Anlagendemontagen stammt.
  • Wurde nicht dauerhaft in einer Fertigungsumgebung verwendet, kann aber zu Testzwecken in Betrieb genommen worden sein.
  • Keine optischen Gebrauchsspuren oder Beschädigungen.
  • ggf. mit Originalverpackung
  • Das Originalsiegel des Herstellers kann auf der Verpackung angebracht sein, muss aber nicht.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • Umfasst i. d. R. alle Zubehörteile, die als Neuware mitgeliefert werden; diese Zubehörteile müssen jedoch nicht unbedingt im Lieferumfang enthalten sein.
  • Eine eventuelle Bedienungsanleitung, die bei Neuwaren zum Lieferumfang gehört, kann, muss aber nicht enthalten sein.
  • Bei dem Artikel kann es sich um ein älteres Produktionsdatum oder um eine ältere Serie handeln als die, die direkt ab Werk oder von autorisierten Händlern erhältlich ist;
  • Der Artikel kann je nach Herkunftsland und Sprache auf der Verpackung variieren.
  • Die Verpackung kann beschädigt oder verschlissen sein.
SAP
Radwell Umverpackung (Neuwertig ohne OVP)
 
Überschussware ohne Originalverpackung in neuwertigem Zustand, die von unabhängigen Quellen z.B. aus Lagerauflösungen und/oder Anlagendemontagen stammt.
  • Wurde nicht dauerhaft in einer Fertigungsumgebung verwendet, kann aber zu Testzwecken in Betrieb genommen worden sein.
  • Der Artikel kann geringe oberflächliche Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine größeren Abnutzungserscheinungen oder Defekte am Gehäuse.
  • Die OVP ist in der Regel nicht vorhanden, der Artikel wird in einer Radwell-Umverpackung geliefert.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • Bei dem Artikel kann es sich um ein älteres Produktionsdatum oder um eine ältere Serie handeln als die, die direkt ab Werk oder von autorisierten Händlern erhältlich ist;
  • Der Artikel kann je nach Herkunftsland und Sprache auf der Verpackung variieren.
  • Das Produkt kann eine Kennzeichnung oder handschriftlichen Vermerk auf der Verpackung tragen, die nicht von dem Hersteller des Arikels stammt.
REM
Gebraucht (geprüft und gereinigt)
 
Es handelt sich um einen gebrauchten Artikel, der bereits benutzt wurde und Gebrauchsspuren sowie kosmetische Mängel aufweist. Sie erhalten von uns nur geprüfte Artikel. Die Prüfung erfolgt auf unseren hauseigenen Prüf- und Testständen.
  • Wurde wahrscheinlich bereits in einer Fertigungsumgebung verwendet.
  • Die OVP ist in der Regel nicht vorhanden, der Artikel wird in einer Radwell-Umverpackung geliefert.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden.
  • Wird mit der Radwell-Standardgarantie von 2 Jahren geliefert. Die Original-Herstellergarantie gilt nicht.
  • In der Regel fehlen Zubehörteile oder Anleitungen, die bei Neuware mitgeliefert werden
Hinweis

Bezüglich Allen Bradley

Rockwell Haftungsausschluss: Bei dem Produkt handelt es sich um einen gebrauchten Artikel. Radwell ist kein autorisierter Überschusshändler oder eine Tochtergesellschaft des Herstellers dieses Produkts. Das Produkt kann ältere Datumscodes haben oder eine ältere Serie sein, als die direkt vom Werk oder von autorisierten Händlern erhältlich ist. Da Radwell kein autorisierter Händler dieses Produkts ist, gilt die Garantie des Originalherstellers nicht. Obwohl auf vielen Allen-Bradley-SPS-Produkten bereits Firmware installiert ist, übernimmt Radwell keine Gewähr dafür, ob ein SPS-Produkt über Firmware verfügt oder nicht und, falls es über Firmware verfügt, ob die Firmware dem für Ihre Anwendung erforderlichen Revisionsstand entspricht. Radwell macht auch keine Zusicherungen hinsichtlich Ihrer Fähigkeit oder Ihres Rechts, Firmware für das Produkt von Rockwell, seinen Händlern oder einer anderen Quelle herunterzuladen oder anderweitig zu erhalten. Radwell sichert auch nicht zu, dass Sie berechtigt sind, eine solche Firmware auf dem Produkt zu installieren. Radwell wird keine Firmware in Ihrem Namen beschaffen oder liefern. Es ist Ihre Pflicht, die Bedingungen eines Endbenutzer-Lizenzvertrags oder eines ähnlichen Dokuments in Bezug auf die Beschaffung oder Installation von Firmware einzuhalten.